top of page
Dunkle Betonwand

Herzlich Willkommen bei AS-Heigel

Wir freuen uns, Sie bei AS-Heigel begrüßen zu dürfen. Als Experten im Bereich Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen und Lösungen, um Ihre Arbeitsumgebung sicherer und effizienter zu gestalten.

Unsere Services

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir bieten Ihnen rechtssichere Betreuung nach ASiG §5 und §6.

Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln

Wir bieten Ihnen rechtssichere, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel.

Bedienerausbildung

Wir bieten Ihnen rechtssichere Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter zu Bedienern von Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen und Kranen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir bieten Ihnen vollumfängliche Beratung zu allen Belangen im Arbeitsschutz. Die Anzahl der erforderlichen Einsatzzeiten werden anhand Ihrer berufsgenossenschaftlichen Zugehörigkeit, dem entsprechenden "WZ-Schlüssel" Ihrer Branche und der Anzahl der Mitarbeiter ermittelt. 

Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit unter § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:

"(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf

1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,

2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,

3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,

4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes."

 

Im ASiG wird keine Mindestmitarbeiteranzahl genannt, ab der eine Bestellung notwendig ist. D.h. dass grundsätzlich schon ab einem Mitarbeiter eine Bestellung der Sicherheitsfachkraft vorzunehmen ist.

 

Die Berufsgenossenschaften legen mit der jeweiligen DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" entsprechend § 14 ASiG konkrete Ausführungsregelungen fest. In § 2 ist hier folgendes nachzulesen:

 

"(1) Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen. Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat.

(2) Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1.

(3) Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Bestimmungen nach Anlage 2.

(4) Abweichend von den Absätzen 2 und 3 kann der Unternehmer nach Maßgabe von Anlage 3 bzw. Anlage 4 ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten bis zu ... (Konkrete Regelungen des jeweiligen UVT einsetzen; Anlage 3: Obergrenze 50; Anlage 4: 10) … beträgt."

Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln

Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.

Folgende Arbeitsmittel können von uns geprüft und rechtssicher dokumentiert werden:

  • Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen (Rollgerüste)

  • Regale

  • Lastaufnahme- und. Anschlagmittel

  • Flurförderzeuge ("Ameisen", Hubwagen, Arbeitskorb...)

  • Elektrische Geräte (DGUV V3 Prüfung / E-Check)

Die aufgeführten Prüfungen können auch außerhalb Ihrer normalen Geschäftszeiten durchgeführt werden, um Ihren Produktionsablauf nicht zu stören. Sprechen Sie uns gerne an.

Bedienerausbildung

Mitarbeiter müssen nach den Grundsätzen der Prävention qualifiziert und beauftragt werden, bevor sie entsprechend im Betrieb eingesetzt werden können. 

 

Wir bieten folgende Bedienerausbildungen in Theorie und Praxis an:

  • Qualifizierung und  Beauftragung der  Fahrerinnen und Fahrer  von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001.

  • Qualifizierung und  Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008.

  • Qualifizierung und  Beauftragung von Kranführern nach DGUV Grundsatz 309-003.

 

Die Ausbildung findet an Ihrem Standort und mit Ihren Geräten statt. So werden die Mitarbeiter anhand der eingesetzten Maschinen und örtlichen Gegebenheiten optimal ausgebildet.​

Mehr Über Uns

AS-Heigel ist Ihr vertrauenswürdiger Partner für Arbeitsschutzmaßnahmen, regelmäßige Prüfungen, Schulungen für Mitarbeiter und Ausbildungen im Bereich der Arbeitssicherheit. Gerne sind wir sieben Tage die Woche rund um die Uhr für Sie da. Sprechen Sie uns jederzeit an.

Image by Scott Graham

Unsere individuelle Betreuung ist darauf ausgerichtet, Ihre Mitarbeiter bestmöglich zu schulen und zu sensibilisieren. Wir legen großen Wert auf praxisnahe Trainings, um ein hohes Maß an Sicherheit in Ihrem Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

bottom of page